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Alles, was Recht ist …

Die derzeitige rechtliche Situation in Österreich stellt sich folgendermaßen dar: Cannabis unterliegt den Bestimmungen des Suchtmittelgesetzes (SMG); somit ist es strafbar, Marihuana/Haschisch zu erwerben, zu besitzen, zu erzeugen, zu verschaffen und ein- oder auszuführen. Grundsätzlich ist der Konsum an sich nicht strafbar; da dieser aber in aller Regel mit dem Besitz Hand in Hand geht, wird in der Praxis auch der Konsum kriminalisiert.

Ausnahme: „Kleinstmenge“
Als Kleinstmenge gilt eine Wirkstoffmasse (Reinsubstanz) unter 20g THC (das sind, je nach THC-Gehalt, 100 bis 300 g getrocknete Blüten)
Wer „Kleinstmengen“ für den Eigenbedarf besitzt, erhält bei erstmaliger Überführung keine Anzeige, es wird allerdings Meldung an die Gesundheitsbehörde erstattet. Diese kann Therapiemaßnahmen anordnen, bei deren Nichtbefolgung der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wird. Von behördlicher Seite behält man sich allerdings – je nach dem Umstand des Auffindens – auch sofortige rechtliche Schritte vor.

Was erlaubt ist
Hanf darf in Ö gekauft, aber nicht zur Blüte gebracht werden. Die Cannabispflanze kann als dekorative Zimmer- oder Balkonpflanze gezogen werden, auch, um Tee aus den Blättern zuzubereiten, um die Blätter zum Kochen oder Backen, in Smoothies etc. zu verwenden – all das ist legal.

Jungpflanzen, Keimlinge und Samen, Blätter, Stängel sowie Wurzeln der Cannabispflanze gelten nicht als Suchtgift. Der THC-Gehalt vor der Blüte beträgt kaum jemals über 0,3%. Die Pflanzen dürfen sich also nicht im Blütenstadium befinden. Strafbar ist erst die Handlung der Suchtmittelgewinnung, d.h. die (offensichtlich beabsichtigte oder tatsächliche) Ernte der Blüten. In der Praxis wird bereits der Anbau (mit Ausnahme von Nutzhanf) als versuchte Erzeugung gewertet.

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